RuheForst Neuigkeiten
21. März 2024 – Dem Forst sei Dank
Autorin: Simone Naujack
Veröffentlicht in der Neuen Binger Zeitung am 06.06.2012
Verschiedene Bestattungsformen bieten unterschiedliche Möglichkeiten der Trauerarbeit. Die persönliche Entscheidung für oder gegen eine bestimmte Bestattungsform ist somit für die Angehörigen enorm wichtig.
In der Regel liegt der Friedhof dort, wo der Verstorbene gelebt hat. Die Angehörigen haben die Möglichkeit aber auch die Pflicht, sich an die unterschiedlichen Besonderheiten der einzelnen kommunalen Friedhöfe in Hinblick auf Grabstein, Grabbepflanzung oder auch Ablauf der Trauerfeier anzupassen.
Verschiedene Arten von Grabstätten, wie z.B. Reihen- oder Familiengrabstätten können gewählt werden. In der Regel ist damit eine Grabpflege verbunden, ein Gestaltungsfreiraum geschaffen.
Immer öfter werden naturnahe Möglichkeiten, wie Rasengräber oder Baumbestattungsfelder, innerhalb von Friedhöfen angeboten. Der Grabpflege entbunden, fehlt in diesem Fall, ebenso wie bei Urnenwänden- oder Stehlen, das aktive Element für die Trauerarbeit. Das kann von den Angehörigen als Vorteil oder als Nachteil empfunden werden.
Das „Nutzungsrecht“ für eine Grabstätte wird auf dem Friedhof für eine begrenzte Zeit erworben. Danach muss bzw. darf die Entscheidung für oder gegen eine Verlängerung des Nutzungsrechtes getroffen werden.
Während dieser Nutzungszeit haben die Angehörigen einen Platz für ihre Trauerarbeit und die Möglichkeiten an diesen Platz zurückzukehren.
Einer Seebestattung geht immer eine Einäscherung voraus. Bei der Seebestattung wird eine Urne, die sich im Meerwasser auflöst, außerhalb der Drei-Meilen-Zone dem Meer übergeben, die Stelle wird in ein Logbuch eingetragen und den Angehörigen auf Wunsch zu Kenntnis gegeben. Für die Trauerarbeit können die Angehörigen also per Schiff zur „Beisetzungsstelle“ reisen, einen zentralen Trauerort aufsuchen, oder das Meer als solches als Ruhestätte begreifen.
Die anonyme Beisetzung symbolisiert die Gleichheit der Menschen auch nach dem Tod. Auf Friedhöfen gibt es anonyme Grabfelder. Die Angehörigen haben keinen Platz für ihre Trauerarbeit, sind aber auch allen Pflichten entbunden.
Zu den außergewöhnlichen Bestattungsformen zählen die Körperspende an ein anatomisches Institut, die Diamantbestattung, die Verstreuung der Asche bei der Almwiesen-, Luft- oder Ballonbestattung und die Kryonik (Einfrieren des Leichnams). In jedem Fall haben die Angehörigen keine Grabstätte, keinen Bezugspunkt für die Trauerarbeit aber auch keinerlei Verpflichtungen.
Voraussetzung für eine Waldbestattung ist die Einäscherung und eine biologisch abbaubaren Urne. Waldbestattungsanlagen liegen immer außerhalb von Friedhöfen, sie sind Teil geschlossener Waldgebiete, die entsprechend gekennzeichnet sind. Die Urnen werden um einen Baum beigesetzt. Die Bäume sind in Karten eingezeichnet, tragen Nummern und auf Wunsch auch Namenstafeln. Unabhängig von Wohnort oder Religion können Grabstätten als Vorsorge oder im „Akutfall“ ausgewählt werden. Symbolisch wird das Beisetzungsrecht auf 99 Jahre erworben. Die Asche der Verstorbenen wird somit Teil des Waldbodens.
Die Angehörigen können nach eigenen Bedürfnissen“ ihren“ Baum im Rahmen eines Waldspaziergangs besuchen. Sogenannte „Familien- oder Freundschaftsbiotope“ stellen besondere Bezugspunkte dar. Nicht nur Kinder erleben den Unterschied zwischen der Wald- und der Friedhofsatmosphäre.