RuheForst Neuigkeiten
21. März 2024 – Dem Forst sei Dank
Informationspflichten bei der Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person (Art. 13 DSGVO)
1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Benutzung der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen.
2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Verantwortlich für die Datenerhebung im RuheForst ist die ist die Gemeinde Waldalgesheim, Kreuzstr. 2, 55425 Waldalgesheim, ruheforst@waldalgesheim.de, Telefon 06724/2064733.
3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Die Gemeinde Waldalgesheim hat aufgrund ihrer geringen Größe keinen Datenschutzbeauftragten. Sie erreichen die Gemeindeverwaltung unter verwaltung@waldalgesheim.de, Tel.: 06721/32808
4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
a. Zwecke der Verarbeitung:
Ihre Daten werden dafür erhoben, um eine Waldbestattung duchzuführen und Gebühren zu erhaben.
b. Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO i.V.m. §7, Absatz 2 und §15, Absatz 1 der Friedhofssatzung des RuheForstes Rheinhessen-Nahe i.V.m. der Bestattungsgebührenordnung i.V.m. § 8 Kommunalabgabengesetz Rheinland-Pfalz (KAG) verarbeitet.
5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Im weitgehend automationsgestützten Verfahren werden Ihre personenbezogenen Daten gespeichert und dann zur Abrechnung zugrunde gelegt. Teilweise ist die Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Nahe, dort das Standesamt/Ordnungsamt und die Finanzabteilung/Kasse in die Abläufe eingebunden. Wir setzen dabei technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um Ihre personenbezogenen Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung, Verlust oder Veränderung sowie gegen unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugang zu schützen.
6. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland
Es findet keine Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an ein Drittland/eine internationale Organisation statt.
7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Verwaltung des RuheForst Rheinhessen Nahe/der Ortsgemeinde Waldalgesheim so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gem. § 30 Gemeindehaushaltsverordnung Rheinland-Pfalz i.Vm. § 8 Kommunalabgabengesetz Abgabenordnung und §11 Landesverordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes RLP erforderlich ist.
8. Betroffenenrechte
9. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Die Gemeinde Waldalgesheim/ RuheForst-Verwaltung benötigt Ihre Daten, um eine Beisetzung auf dem RuheForst Rheinhessen-Nahe, Waldstraße, Waldalgesheim vorzunehmen.
Sie sind verpflichtet, die zum oben genannten Zweck erforderlichen personenbezogenen Daten bereitzustellen (§ 9 Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz).
Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, können folgende Maßnahmen ergriffen werden: Zwangsgeld zum Auskunftsersuchen gem. § 25 Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz Rheinland-Pfalz.